Freischaltcode für neolexon Aphasie-App beantragen und einlösen
Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten die vollen Kosten für die Nutzung der neolexon Aphasie-App, da diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde.
Privatversicherte Personen können bei ihrer Krankenkasse einen Einzelfallantrag auf Kostenübernahme stellen. Ob dieser bewilligt wird, liegt im Ermessen der jeweiligen privaten Krankenkasse. Bei Genehmigung erhalten Privatversicherte keinen Freischaltcode, sondern weiterführende Informationen zur Kostenübernahme von der jeweiligen Krankenkasse.
+++ Hinweis: Sie müssen zur Nutzung der Aphasie-App in logopädischer Behandlung sein. Ihre Logopäd:in kann sich kostenlos bei neolexon registrieren und stellt Ihnen die Übungen nach Ihrer Anmeldung individuell ein. +++
So beantragen gesetzlich Versicherte den Freischaltcode:
Variante 1: Beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben die Kostenübernahme für die „DiGA neolexon Aphasie“ bei Ihrer Krankenkasse. Legen Sie dem Schreiben einen Nachweis über die Diagnose „Aphasie“ und/oder „Sprechapraxie“ bei (z.B. der Entlassbrief aus der Klinik, auf dem die Diagnose abgedruckt ist).
Variante 2: Holen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ein Rezept (Blankomuster 16 mit folgenden Angaben: Digitale Gesundheitsanwendung, PZN 18017082, neolexon Aphasie) und schicken Sie dieses an Ihre Krankenkasse (Original per Post oder Scan/Foto per E-Mail). Alle Infos im Infoblatt für Ärzt:innen.
So lösen Sie Ihren Freischaltcode für die DiGA "neolexon Aphasie" ein:
- Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort in der neolexon Aphasie-App auf Ihrem Tablet oder in der Browser-Version am Computer oder Laptop an.
- Klicken Sie auf das Menü rechts oben (Zahnradsymbol).
- Klicken Sie auf „DiGA-Code einlösen“.
- Geben Sie den Freischaltcode (ohne Leerzeichen und/oder Bindestriche) ein, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben und klicken Sie auf „einlösen“. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.