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Kostenerstattung Artikulations-App

Bereits 78 Krankenkassen erstatten die Kosten für die Artikulations-App. Klicken Sie auf Ihre Krankenkasse und erfahren Sie mehr zum jeweiligen Ablauf.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die neolexon Artikulations-App kein Rezept vom Arzt bzw. Ärztin benötigt wird. Vereinzelt fordern Krankenkassen einen Nachweis über die Artikulationsstörung Ihres Kindes – hierbei handelt es sich um ein Attest über die Diagnose. 

Ihre Versicherung ist noch nicht dabei?

Unser langfristiges Ziel ist es, dass alle Versicherungen die Kosten für unsere Artikulations-App erstatten. Um dies zu ermöglichen, ist unsere Artikulations-App als Medizinprodukt eingetragen und erfüllt die Datenschutzrichtlinien gemäß DSGVO und BDSG-neu.

Mit anderen Krankenkassen bestehen leider noch keine Verträge, weshalb die Patient:innen selbst für die Nutzungslizenz aufkommen müssen.

Sie können jedoch, nach Möglichkeit vor Ihrer Buchung der Artikulations-App, persönlich bei Ihrer Krankenversicherung eine Kostenerstattung anfragen. Wir haben für Sie hierfür eine Kurzinformation, die die Relevanz eines Eigentrainings und die Vorteile der App erläutert, zum Download bereitgestellt. Übergeben Sie diese Kurzinformation – am besten zusammen mit einem befürwortenden Schreiben des Logopäden bzw. der Logopädin und/oder Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin – an Ihre Krankenversicherung. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne unter Tel.: 089 24886 4440 oder info@neolexon.de weiter!