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Nutzungsbedingungen
Lernspiel "Milus Wörterreise"

Präambel

Die Limedix GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Dr. Mona Späth und Dr. Hanna Jakob, Adresse siehe Impressum (im Folgenden „Limedix“ genannt), betreibt unter dem Namen „Milus Wörterreise“ eine mobile Lernspiel-Applikation für Kinder (Tablet- und Smartphone-Applikation; fortan: App). Die App bietet Kindern zwischen drei und sechs Jahren auf eine spielerische Art und Weise Wortschatz-Lerninhalte zur sprachlichen Entwicklung an. Das Lernspiel führt die Kinder durch fünf verschiedene semantische Felder (Markt, Zuhause, Zoo, Stadt, Berufe), wobei in den verschiedenen Spielen neue Wörter spielerisch gelernt werden. Zur weiteren Abwechslung stehen den Kindern zusätzlich 12 verschiedene Minigames zur Verfügung. In der App werden nacheinander aufeinander aufbauende Spielaufgaben freigeschalten. Die App ist zunächst kostenlos herunterladbar und kann später durch Zahlung erweitert werden.

Die App verfolgt explizit keinerlei medizinische oder therapeutische Zwecke. Es handelt sich bei der App daher nicht um ein medizinisches Produkt und die App kann solche nicht ersetzen. Die Inanspruchnahme des Angebotes setzt eigenverantwortliche Lernbereitschaft voraus. Alle Angebote sind Basis für einen freien, aktiven und selbstverantwortlichen Prozess. Daraus resultiert, dass ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann.

 

 § 1 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Limedix und der jeweiligen Nutzer:in im Zusammenhang mit der oben bezeichneten App und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Nutzer:in werden nicht anerkannt, es sei denn, Limedix hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  1. Sie gelten gegenüber Verbraucher:innen und Unternehmer:innen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften; folgende Regelungen, die sich auf Unternehmer:innen beziehen, gelten ebenso für juristische Personen des öffentlichen Rechts). Verbraucher:in im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die die Appzu einem Zweck nutzt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer:in im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Nutzung der App im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  1. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit es sich bei der Nutzer:in um eine Unternehmer:in handelt. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
  1. Alle Preise sind Brutto Euro-Preise.
  1. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
  2. individuelle Vereinbarungen
  3. diese Nutzungsbedingungen
  4. die gesetzlichen Regelungen.

 

 § 2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertragsschluss zwischen Limedix und der jeweiligen Nutzer:in über die Nutzung der App kommt wie folgt zustande: Limedix bietet ihre App in den entsprechenden App-Stores (Google Play Store / Apple App Store) kostenpflichtig zum Kauf an (Angebot). Der Vertragsschluss kommt zustande, indem die Nutzer:in in ihrem jeweiligen App-Store (Google Play Store / Apple App Store) durch Betätigen des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ (oder eine ähnliche Formulierung, durch die ausdrücklich der kostenpflichtige Vertragsabschluss bestätigt wird), die App erwirbt (Annahme).
  1. Die Nutzer:in kann diese Nutzungsbedingungen anschließend jederzeit nach Vertragsschluss über das Menü der App aufrufen.
  2. Limedix beginnt mit der vereinbarten Leistung in dem Zeitpunkt des Herunterladens und Installierens der App. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Limedix unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung der Nutzer:in i. S. d. § 5 dieser Nutzungsbedingungen gegeben.

§ 3 Leistungen, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von Limedix zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im jeweiligen App-Store, auf der Webseite neolexon.de vor Vertragsschluss und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Limedix schuldet insbesondere die Überlassung der jeweils in den Beschreibungen in dem App-Store oder auf der Webseite www.neolexon.de vor Vertragsschluss näher bezeichneten App. Limedix stellt der Nutzer:in die vereinbarte App in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung auf mobilen Endgeräten kostenpflichtig zur Verfügung.
  1. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von Limedix ist ein beliebiges taugliches Endgerät (Tablet oder Smartphone). Für eine vollumfängliche Nutzung der App muss das Endgerät der Nutzer:in dabei den technischen Voraussetzungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Installation verlangt werden. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung zum Download der App und zur Freischaltung der kostenpflichtigen Inhalte unterliegt der alleinigen Verantwortung der Nutzer:in. Diese hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen. 
  1. Limedix bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen um Missbrauch zu verhindern, oder wenn Limedix aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Limedix kann ohne Mitteilung an die Nutzer:in jederzeit Änderungen der Software und Funktionalitäten oder Updates vornehmen.
  1. Ein über die Pflichten aus diesen Bestimmungen hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
  1. Limedix darf sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.
  1. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Limedix oder dem Sitz der Nutzer:in, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
  1. Die Nutzer:in wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die erworbene App unverzüglich nach der Installation untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der App. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen Limedix unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt die Nutzer:in die Anzeige, so gilt die App als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  1. Mängel der App, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. § 3 Absatz 7 nicht feststellbar sind, müssen Limedix unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die App auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Die Nutzer:in verpflichtet sich, Limedix für die Überlassung der App das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Es gelten hierbei die Zahlungsbedingungen des jeweiligen App-Store-Anbieters, über den die Zahlungsabwicklung erfolgt.
  1. Die Vergütung wird nach Buchung kostenpflichtiger Leistungen sofort fällig.Die Rechnung erhält die Nutzer:in über den entsprechenden App-Store. Die Nutzer:in, die keine Verbraucher:in ist, gerät in Verzug, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher:innen geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
  1. Befindet sich die Nutzer:in einen Monat lang im Zahlungsverzug und kommt sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung nach § 4 Nr. 1 dieser Nutzungsbedingungen nicht nach, istLimedix dazu berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu beenden.

§ 5 Mitwirkungspflichten der Nutzer:in

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Pflichten der Nutzer:in ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem jeweiligen App-Store oder auf der Webseite neolexon.de vor Vertragsschluss sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Nutzungsbedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.Insbesondere erbringt die Nutzer:in folgende Leistungen unentgeltlich:
    1. Nutzer:innensollten stets die neuste Version der App verwenden und zur Verfügung stehende Updates unverzüglich installieren, damit diese immer auf dem neusten technischen Stand läuft. Mit Updates werden die Funktionen und Leistungen der App verbessert, ergänzt, erweitert und mögliche Sicherheitslücken geschlossen.
    2. Die Nutzer:in ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages und im Rahmen der Nutzung der App ihre Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sie wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Daten, Inhalte und weitere Informationen vollständigund wahrheitsgemäß  Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber Limedix unverzüglich mitzuteilen. 
    3. Die Nutzer:in ist verpflichtet, die vonLimedix bereitgestellte App und deren Inhalte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
    4. Die Nutzer:in ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen vonLimedix gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, jugendschutzrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. 
    5. Die Nutzer:in ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche Zugangsdaten ihres Nutzerkontos streng geheim gehalten werden und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Zugangsdaten und die zur Nutzung eingeräumten Rechte dürfen ohne vorherige Zustimmung von Limedix an Dritte weder direkt noch indirekt veräußert noch verschenkt oder verliehen, noch vermietet oder verleast werden. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten verfügen, so ist Limedix hierüber unverzüglich zu unterrichten und soweit möglich, die Zugangsdaten zu ändern.
    6. Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist der Nutzer:in untersagt. Sie verpflichtet sich, ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  1. Verletzt die Nutzer:in die vorliegenden Bestimmungen, so kann Limedix ohne vorherige Ankündigung den Zugriff der Nutzer:in unverzüglich sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für Limedix und ihre Nutzer:innen erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.
  1. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber Limedix geltend machen, wird Limedix die Nutzer:in hierüber unverzüglich informieren. Die Nutzer:in, die Unternehmer:in ist, verpflichtet sich, Limedix insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Limedix bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Limedix kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 6 Haftung / Gewährleistung

  1. Für etwaige Mängel stehender Nutzer:in gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen Nutzungsbedingungen ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher:innen werden die Gewährleistungsrechte durch diese Nutzungsbedingungen nicht beschränkt.
  1. Die Nutzer:in haftet dafür, dass die App und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und lokal gespeichert werden.
  1. Limedix bietet ihre Leistungen nach Maßgabe der aktuellen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen an. Der Nutzer:in ist bewusst, dass es hierbei zu Störungen und Beeinträchtigungen bei der Übertragung kommen kann. Limedix erbringt dabei ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und schuldet dabei die branchenübliche Sorgfalt. Die Funktionalität der App richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
  1. Limedix gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % (bei Unternehmer:innen als Nutzer:innen) und 99 % (bei Verbraucher:innen als Nutzer:innen) im Jahresmittel. Limedix haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die App vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als1,5 % (bei Unternehmer:innen als Nutzer:innen) bzw. 1 % (bei Verbraucher:innen als Nutzer:innen)  eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Limedix liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. 
  1. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht vonLimedix zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung der Nutzer:in verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn die Nutzer:in selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Limedix ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Die Nutzer:in kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist. 
  1. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und 3 BGB für Unternehmer:innen beträgt für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.Für Verbraucher:innen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß § 327j BGB.
  1. Die Nutzer:in zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktagin Textform Eine Meldung durch Verbraucher:innen, die auf anderem Wege erfolgt, führt nicht zum Ausschluss etwaiger Rechte. Eine Mängelmeldung muss folgenden Anforderungen genügen:
  2. genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)
  3. Screenshot der Fehlermeldung
  1. Die Nutzer:in wirdLimedix bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
  1. Die Nacherfüllung erfolgt, sofern es sich bei der Nutzer:in um eine Unternehmer:in handelt, nach Wahl von Limedix durch Beseitigung des Mangels, Lieferung einer App, die den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  1. Die Mängelbeseitigung durchLimedix kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an die Nutzer:in, die Unternehmer:in ist, erfolgen.
  1. Solange die Nutzer:in die nach dem jeweiligenVertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und sie kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist Limedix berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
  1. Eine Selbstvornahme durch die Nutzer:in ist ausgeschlossen.
  1. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von 
  1. Soweit es sich bei der Nutzer:in um eine Unternehmer:in handelt, ist Limedix innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung.Limedix ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
  1. Limedix haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  1. Für sonstige Schäden haftetLimedix nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 
  1. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  1. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von
  1. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

 § 7 Nutzungsrechte

 

  1. Sämtliche Inhalte der App von Limedix sind urheberrechtlich geschützt.
  1. Soweit nichts anderes geregelt ist, erhält die Nutzer:in das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht beschränkt sich dabei ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der App und der von Limedix zur Verfügung gestellten Inhalte durch die Nutzer:in. Hierzu darf die Nutzer:in die App zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte laden sowie die dabei entstehenden Vervielfältigungen der App-Oberfläche auf unbegrenzt vielen Geräten mit dem gleichen Login vornehmen. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet. Insbesondere ist es nicht gestattet, die App und Funktionalitäten zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen.
  1. Die Nutzer:inhat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlichLimedix zu, soweit nach diesen Nutzungsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an die Nutzer:in eingeräumt werden. Dieser Vertrag räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual-Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der App und den Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei Limedix.
  1. Limedix ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungenauch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
  1. Die Nutzer:in räumt Limedix für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der App von Limedix ein. 

§ 8 Höhere Gewalt

Limedix ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von Limedix in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
  1. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 29.09.2023