Soviel vorab: Die Aphasie-App ist und bleibt unbegrenzt oft auf Rezept erhältlich. Aktuell zögern jedoch möglicherweise einige Ärzt:innen bei der Neu- oder Folgeverordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie der neolexon Aphasie-App – aus Sorge vor einem möglichen Regress. Diese Sorge ist verständlich, aber in den allermeisten Fällen unbegründet. Rückforderungen wegen DiGA-Verordnungen sind extrem selten, und wer ein paar einfache Punkte beachtet, kann ihnen wirksam vorbeugen.
Was ist ein Regress überhaupt?
Bei einem Regress fordert die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit den Krankenkassen Geld von Vertragsärzt:innen zurück – meist mit dem Vorwurf, eine Leistung sei „zu viel“ oder „unwirtschaftlich“ verordnet worden. Bei DiGA betrifft das in der Praxis nur einen Bruchteil aller Verordnungen: Einzelfallprüfungen erfolgen nur auf Antrag einer Krankenkasse und nur dort, wo die regionale Prüfvereinbarung DiGA überhaupt erfasst – das ist längst nicht in jeder KV-Region der Fall. Systematische Prüfungen über Quoten oder Richtgrößen gibt es für DiGA gar nicht.
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e. V. (SVDGV) hat auf die Verunsicherung reagiert und eine eigene Informationsseite für Ärzt:innen aufgesetzt, die genau diese Sorge adressiert.
Wenn Sie oder Ihre Patient:innen betroffen sind
Zögern Sie nicht, Kontakt zur Arztpraxis aufzunehmen. Zwei Botschaften helfen dabei, Unsicherheiten schnell aus dem Weg zu räumen:
Indikationsgerechte Verordnung sicherstellen. Wer die Voraussetzungen prüft und die Entscheidung dokumentiert, schafft eine wesentliche Grundlage für die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 SGB V. Unser Infoblatt zur Rezeptausstellung ist hier der perfekte Handzettel. Hier klicken.
DiGA-Verordnungen belasten nicht das Budget von Ärzt:innen. Eine Höchstzahl ist derzeit nicht festgelegt. Nutzen Sie zur Klärung die Stellungnahme des SVDGV (s. u.).
Bilder KI-generiert.
