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KKH Kaufmännische Krankenkasse erstattet Artikulations-App

KKH

Artikulations-App wird ab sofort von der KKH erstattet

Wir haben fantastische Neuigkeiten für Sie! Die KKH Kaufmännische Krankenkasse übernimmt für ihre Versicherten die Kosten der Artikulations-App.

Die Kostenübernahme erfolgt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind ist zwischen 3 und 17 Jahre alt
  • Es liegt eine Artikulationsstörung vor
  • Das Kind befindet sich in logopädischer Therapie
  • Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (z. B. ärztliches Attest oder Empfehlung der sprachtherapeutischen Praxis) liegt vor

Alle wichtigen Informationen zur Kostenübernahme, finden Sie HIER auf unserer Kostenerstattungsseite.

Wir freuen uns sehr darüber, dass die KKH Kaufmännische Krankenkasse ihren Versicherten eine Kostenerstattung für die Artikulations-App anbietet!