Kostenerstattung Artikulations-App für Kinder
der AOK Hessen
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Krankenkasse übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für ein 3- oder 6-monatiges Training mit der Artikulations-App, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Kind ist zwischen 3 und 7 Jahre alt
- das Kind befindet sich in logopädischer Behandlung
- eine ärztliche Empfehlung (auch vom Logopäden möglich) zur Nutzung der App aufgrund vorliegender Aussprachestörungen (ICD: F80)
- das Kontingent zur Kostenerstattung von max. 400 € für ausgewählte Gesundheits-Apps wurde in diesem Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft
Schritt für Schritt zur Kostenerstattung
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Der/die Versicherte erwirbt eine sechs- oder dreimonatige Lizenz der Artikulations-App und zahlt die Lizenzgebühr zunächst selbst.
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Im Anschluss zur Buchung reicht der/die Versicherte die Rechnung, die er/sie beim Erwerb der Lizenz von neolexon per E-Mail zugestellt bekommen hat bei der AOK Hessen ein. Die AOK Hessen erstattet daraufhin die Kosten für die Artikulations-App an den/die Versicherte:n zurück.
Hinweis: Eine Bearbeitungsgebühr für den Kauf auf Rechnung kann seitens der AOK Hessen nicht erstattet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die AOK Hessen.
Noch Fragen oder Unklarheiten?
Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Wir sind per Telefon und E-Mail von Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.