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Kostenerstattung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet die Kosten für die Artikulations-App für ihre Versicherten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Kind ist zwischen 3 und 7 Jahren
  •  es besteht eine Artikulationsstörung
  • der/die behandelnde Logopäd:in empfiehlt die Nutzung der neolexon Artikulations-App auf einem formlosen Schreiben (z.B. „Ich befürworte, dass Max Mustermann, geboren am xx.xx.xxxx, der sich bei mir in Therapie befindet, die neolexon Artikulations-App im Eigentraining nutzt.“) 
  • das Kontingent zur Kostenerstattung von max. 400 € für ausgewählte Gesundheits-Apps wurde in diesem Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft

Der/die Versicherte erwirbt eine sechs- oder dreimonatige Lizenz der Artikulations-App und zahlt die Lizenzgebühr zunächst selbst. Wir empfehlen die Bezahlung mit SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte, da bei einer Buchung auf Rechnung eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 8,- Euro anfällt, die nicht von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet wird.

Im Anschluss zur Buchung reicht der/die Versicherte die Rechnung, die er/sie beim Erwerb der Lizenz von neolexon per E-Mail zugestellt bekommen hat, zusammen mit dem formlosen Schreiben seines/seiner Logopäd:in bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ein. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet daraufhin die Kosten für die Artikulations-App an den/die Versicherte:n zurück.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland oder an neolexon unter info@neolexon.de oder telefonisch unter 089 24886 4440.