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Kostenerstattung Artikulations-App für Kinder

der DAK-Gesundheit

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die DAK-Gesundheit erstattet die Kosten für die Nutzung der Artikulations-App für ihre Versicherten. Die Erstattung erfolgt wie unter § 19d „Digitale Versorgungsprodukte“ der Satzung der DAK-Gesundheit beschrieben, alle Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre DAK-Gesundheit.

Nutzerin die Fragen zur Artikulations-App hat und beim neolexon Kundendienst anruft.

Noch Fragen oder Unklarheiten?

Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Wir sind per Telefon und E-Mail von Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.