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BARMER und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstatten Artikulations-App

Wir starten mit tollen Neuigkeiten ins neue Jahr: Die BARMER und die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernehmen seit dem 1. Januar 2023 die Kosten der neolexon Artikulations-App für Kinder. Somit erstatten bereits 78 gesetzliche und private Krankenkassen die Kosten der Artikulations-App. Wie die jeweilige Kostenerstattung abläuft, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

„Wir freuen uns sehr, dass zwei der größten Krankenkassen Deutschlands seit Anfang des Jahres die Kosten für die neolexon Artikulations-App erstatten. Damit kommen wir unserem Ziel immer näher, eine kostenlose Nutzung für alle Kinder zu ermöglichen!“

Die BARMER übernimmt für ihre Versicherten die Kosten der Artikulations-App, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Kind ist zwischen 3 und 7 Jahre alt
  • es liegt eine Artikulationsstörung vor
  • das Kind befindet sich in logopädischer Behandlung
  • der behandelnde Logopäde empfiehlt die Nutzung der Artikulations-App

Zur Beantragung der Kostenübernahme sowie Erstattung der Rechnung müssen die Versicherten lediglich zwei Formulare ausfüllen. Weitere Angaben zum Ablauf der Kostenübernahme sowie die Formulare als Download finden Sie auf unserer Infoseite der BARMER.

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet die Kosten für die Artikulations-App für ihre Versicherten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Kind ist zwischen 3 und 7 Jahren
  •  es besteht eine Artikulationsstörung
  • der behandelnde Logopäde empfiehlt die Nutzung der neolexon Artikulations-App auf einem formlosen Schreiben
  • das Kontingent zur Kostenerstattung von max. 300 € für Digitale Gesundheitsanwendungen wurde in diesem Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft

Weitere Informationen zur Kostenübernahme der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland finden Sie hier.

Eine Übersicht aller Krankenkassen, die unsere neolexon Aphasie-App und Artikulations-App erstatten, finden Sie unter Kostenerstattung.