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BKK MTU übernimmt die Kosten für neolexon Artikulationsstörungen

Die BKK MTU erstattet die Kosten für neolexon Artikulationsstörungen

Gute Neuigkeiten für alle Versicherten der BKK MTU! Ab sofort ermöglicht die BKK MTU ihren Versicherten die kostenfreie Nutzung der neolexon Artikulations-AppDie arbeitgebergebundene Krankenkasse zählt rund 16.800 Versicherte innerhalb der MTU-Gruppe und hat ihren Hauptsitz in Friedrichshafen. 

Eine Übersicht aller anderen rund 80 Krankenkassen, die die neolexon Artikulations-App bereits erstatten, finden Sie hier.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Die BKK MTU übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für ein 6-monatiges Training mit der Artikulations-App, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Kind ist zwischen 3 und 7 Jahre alt
  • es liegt eine Artikulationsstörung vor
  • das Kind befindet sich in logopädischer Behandlung
  • der/die Logopäd:in empfiehlt den Einsatz der Artikulations-App

Beantragung bei der BKK MTU

Bevor mit der Artikulations-App kostenfrei geübt werden kann, muss die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden. Dafür …

  1. füllen Versicherte der BKK MTU einfach ein Formular aus,
  2. lassen es von ihrer Logopädin oder ihrem Logopäden unterschreiben
  3. und schicken dieses an die BKK MTU – entweder per BKK MTU-APP oder per Post an:

BKK MTU
Hochstraße 40
88045 Friedrichshafen

Bei Fragen können sich Versicherte der BKK MTU an ihre Krankenkasse wenden (telefonisch: 07541 90 – 71 00 oder per E-Mail: info@bkk-mtu.de), oder an das neolexon Team unter 089 24886 4440 bzw. per E-Mail an info@neolexon.de.

neolexon App Aussprachetraining für Kinder in logopädischer Behandlung

Nutzung der Artikulations-App

Wurde die Beantragung erfolgreich bewilligt, erhalten die Versicherten im Anschluss ihren persönlichen Gutscheincode von der BKK MTU. Mit diesem Gutscheincode/Freischaltcode können sie die Artikulations-App kostenlos für 6 Monate auf der neolexon-Website buchen (der Wert im Warenkorb reduziert sich mit dem Code auf 0,- Euro).


* Es müssen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein.