Zum Inhalt springen

Übersicht Krankenkassen Artikulations-App

Kostenübernahme der Artikulations-App für Kinder

Mädchen mit Tablet auf dem man die neolexon Logopädie-App für Kinder mit Aussprachestörungen sieht

Für die neolexon Artikulations-App wird kein Rezept vom Arzt bzw. Ärztin benötigt. Vereinzelt fordern Krankenkassen einen Nachweis über die Artikulationsstörung Ihres Kindes – hierbei handelt es sich um ein Attest über die Diagnose.

Alle Krankenkassen (alphabetisch)

Klicken Sie auf Ihre Krankenkasse und finden Sie eine detaillierte Anleitung zur Kostenerstattung der Artikulations-App Ihrer Krankenkasse

Ihre Versicherung ist noch nicht dabei?

Unser langfristiges Ziel ist es, dass alle Versicherungen die Kosten für unsere Artikulations-App erstatten. Um dies zu ermöglichen, ist unsere Artikulations-App als Medizinprodukt eingetragen und erfüllt die Datenschutzrichtlinien gemäß DSGVO und BDSG-neu.

Mit anderen Krankenkassen bestehen leider noch keine Verträge, weshalb die Patient:innen selbst für die Nutzungslizenz aufkommen müssen.

Sie können jedoch, idealerweise vor Ihrer Buchung der Artikulations-App, persönlich bei Ihrer Krankenversicherung eine Kostenerstattung anfragen.

Wir haben für Sie hierfür eine Kurzinformation, die die Relevanz eines Eigentrainings und die Vorteile der App erläutert, zum Download bereitgestellt. Übergeben Sie diese Kurzinformation – am besten zusammen mit einem befürwortenden Schreiben des Logopäden bzw. der Logopädin und/oder Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin – an Ihre Krankenversicherung. 

Nutzerin die Fragen zur Artikulations-App hat und beim neolexon Kundendienst anruft.

Wir helfen Ihnen weiter

Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Wir sind per Telefon und E-Mail von Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.